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Bar­rie­re­frei­heits­er­klä­rung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Markt­ge­mein­de Edel­schrott ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Bun­des­ge­setz über den bar­rie­re­frei­en Zugang zu Websites und mobilen Anwen­dun­gen des Bundes (Web-Zugäng­lich­keits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Diese Erklärung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die Website www.edelschrott.gv.at

Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anfor­de­run­gen 

Diese Website ist wegen der folgenden Unver­ein­bar­kei­ten und/oder Ausnahmen teilweise mit der Kon­for­mi­täts­stu­fe AA der „Richt­li­ni­en für bar­rie­re­freie Web­in­hal­te – WCAG 2.2“ bezie­hungs­wei­se mit dem geltenden Euro­päi­schen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021–03) nach der Richt­li­nie (EU) 2016/2102 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vereinbar.

Nicht bar­rie­re­freie Inhalte

Die nach­ste­hend auf­ge­führ­ten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unver­ein­bar­keit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für wenige Bilder fehlt der Alter­na­tiv­text, sodass diese Infor­ma­ti­on für Screen­rea­der-Benutzer nicht zugäng­lich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgs­kri­te­ri­um 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen in Zukunft alle nicht-deko­ra­ti­ven Bilder um Alter­na­tiv­tex­te zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alter­na­tiv­tex­ten veröffentlicht.

Für weinige Links wird der gleiche Link-Text, die auf ver­schie­de­ne Seiten führen, genutzt. Für User ist es deshalb schwierig die Links zu unter­schei­den, wenn der Unter­schied nicht erklärt wird. Damit ist das WCAG Erfolgs­kri­te­ri­um 2.4.4 (Linkzweck (Im Kontext)) nicht erfüllt. Wir planen Schritt für Schritt diese Links zu über­ar­bei­ten. Die Behebung des Fehlers wird in Zukunft eingeplant.

Über die Gemeinde24 App werden über eine Schnitt­stel­le Inhalte auf der Gemeinde Website ein­ge­bet­tet. Für einige Bilder fehlt der Alter­na­tiv­text bzw. wird nicht im richtigen Kontext dargestellt.

Der Inhalt von Download-Dateien (PDF, Word, Excel, Formulare und Sonstige), sind derzeit nicht bar­rie­re­frei erstellt. Wir planen für die Zukunft diese Dokumente sofern technisch möglich, bar­rie­re­frei zu erstellen.

b. Die Inhalte fallen nicht in den Anwen­dungs­be­reich der anwend­ba­ren Rechtsvorschriften

Falls Sie auf Inhalte stoßen, die nicht bar­rie­re­frei sind, schreiben Sie uns bitte ein E‑Mail an gde@edelschrott.gv.at. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehest­mög­lich kontaktieren.

Erstel­lung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vor­ge­nom­me­nen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend ver­bes­sert, aus­ge­tauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedien­bar­keit und Zugäng­lich­keit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrie­ben sind, Mängel in Bezug auf die Ein­hal­tung der Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie in wenigen Tagen kontaktieren.

Sämtliche Mit­tei­lun­gen und Anre­gun­gen senden Sie uns bitte an gde@edelschrott.gv.at. mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.edelschrott.gv.at“. Bitte beschrei­ben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betrof­fe­nen Webseite oder des Dokuments an.

Durch­set­zungs­ver­fah­ren

Bei nicht zufrie­den­stel­len­den Antworten aus oben genannter Kon­takt­mög­lich­keit können Sie sich mittels Beschwer­de an die Beschwer­de­stel­le der Öster­rei­chi­sche For­schungs­för­de­rungs­ge­sell­schaft mit beschränk­ter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kon­takt­for­mu­lar der Beschwer­de­stel­le Beschwer­den auf elek­tro­ni­schem Weg entgegen.

Die Beschwer­den werden von der FFG dahin­ge­hend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugäng­lich­keits-Gesetzes, ins­be­son­de­re Mängel bei der Ein­hal­tung der Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen, durch den Bund oder einer ihm zuor­den­ba­ren Ein­rich­tung beziehen.

Sofern die Beschwer­de berech­tigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betrof­fe­nen Rechts­trä­gern Hand­lungs­emp­feh­lun­gen aus­zu­spre­chen und Maßnahmen vor­zu­schla­gen, die der Besei­ti­gung der vor­lie­gen­den Mängel dienen.